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Perspektive: Verordneter Ärger
Eine inhaltlich nachvollziehbare Idee und politischer Wille: Wir begrenzen die Zahl der anreisenden Pfingsturlauber und nur unter dieser Bedingung werden Lockerungen im Übernachtungstourismus zugelassen. Nun konnte über eine Woche nach den verkündeten Beschlüssen weder eine praktikable Lösung präsentiert, noch von dieser Position Abstand genommen werden. Interessanterweise wird vor der Presse noch der falsche Eindruck erweckt, der Vorschlag einer Quote käme aus der Branche. Der Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst distanziert sich von dieser Umarmung. Die Auswahl, welchen 40% der Gäste man stornieren muss, sollte man wohl danach vornehmen, welcher der Gäste vermutlich eine Rechtsschutzversicherung hat. Also kurz gefasst: Ja, die 60% Quote für gewerbliche Übernachtungen kommt tatsächlich. Kleine private Vermieter sind nicht betroffen, aber die Hotels mit ihren vielen Beschäftigten kommen unter Druck. Gerade diese sorgen für Steuereinnahmen in MV und unsere touristische Infrastruktur. Natürlich steht es jedem Hotel frei, unter diesen Rahmenbedingungen auf eine Öffnung zu verzichten, aber wir sollen ja auf keinen Fall undankbar sein. Hinzu kommt leider ein undurchdachtes und diskriminierendes Konstrukt von sogenannten Risikogebieten, aus denen keine Urlauber anreisen dürfen. Damit könnte man sogar das RKI überraschen. Vermieter und Hotels müssen auf der Webseite des LAGUS nach tagesaktuellen Postleitzahlen schauen und diese dann mit denen ihrer anreisenden Gäste abgleichen. Fragwürdig, in diesem Punkt Vorreiter in Deutschland zu sein, insbesondere nachdem man schon Vorreiter bei innerdeutschen Grenzkontrollen war. Diesmal wird wohl auch wieder kein anderes Bundesland nacheifern. Also MV: Entweder sind wir bekennendes Reiseland oder wir vergrämen weiter unsere Gäste. Und umso unglücklicher ist es, wenn uns Schleswig-Holstein mit einer einfachen beherzten Entscheidung für 100% ab 18. Mai alt aussehen lässt.
Ab sofort finden Sie die aktuelle Veränderungsverordnung bei uns im Extranet.
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